Um auf die verschiedenen Ereignisse im vergangenen Jahr in England zu reagieren, gilt seit dem 6. November 2006 die neue EU-Handgepäckregelung. Sie besagt, dass bei allen Flüge, die von Flughäfen in der Europäischen Union sowie von Großbritannien und der Schweiz aus starten, nur noch beschränkt Flüssigkeiten mit in die Flugzeugkabine genommen werden dürfen. Die neue EU-Handgepäckregelung gilt für alle Fluggesellschaften, unabhängig von deren Herkunft und vom Flugziel (also auch innerdeutsche und innereuropäische Flüge) und betrifft flüssige sowie gelartige Produkte, wozu z.B. Getränke, Kosmetik und Pflegeartikel zählen. Sie dürfen nur ins Handgepäck, wenn der Inhalt eines jeden Produktes nicht mehr als 100 ml beträgt (es gilt die aufgedruckte Höchstfüllmenge), weiterhin müssen die Artikel vollständig in einen wieder verschließbaren und transparenten Plastikbeutel passen (mit max. 1 Liter Fassungsvermögen) und transportiert werden. Wichtig ist, dass jeder Reisende nur einen solchen Beutel mitnehmen kann und er muss separat bei der Sicherheitskontrolle vorgezeigt werden.

Die neue EU-Handgepäckregelung erklärt auch, dass während des Fluges notwendige Medikamente und Spezialnahrung (wie Babynahrung) außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden können.

TIP: Durch die neue EU-Handgepäckregelung dauern die Sicherheitskontrollen z.T. länger als zuvor, somit sollte darauf geachtet werden, dass man frühzeitig beim Check-In ankommt!

Weitere Informationen über die neue EU-Handgepäckregelung gibt es vom Bundesministerium für Verkehr.

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EU-Handgepäckregelung
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